Impression vom Neubau

Bebauungsplan VE 124 "Anne-Conway-Straße"
Errichtung von vier Wohnheimen für Studierende und Geflüchtete

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 124 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von vier Wohnheimen für Studierende und Geflüchtete mit insgesamt rd. 600 Appartements geschaffen. Das rd. 7.700 qm große Plangebiet liegt an der Anne-Conway-Straße am östlichen Rand des Bremer Technologieparks. Die städtebauliche Konzeption sieht vier gleichartige Solitärgebäude mit jeweils acht Geschossen vor. Die Baukörper sind jeweils zueinander versetzt und bilden so offene Hofsituationen mit Aufenthalts- und Gemeinschaftsflächen aus.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 124 übernimmt die Festsetzung eines Sondergebiets für den Technologiepark und ergänzt diese um die Zulässigkeit von Wohnungen. Somit sind weiterhin die im Nutzungskonzept für den Technologiepark vorgesehenen Einrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft zulässig. Die Ergänzung von Wohnnutzungen führt zu einer Belebung und somit zur städtebaulichen Aufwertung des Technologieparks. Aufgrund der geringen Entfernungen zu den wissenschaftlichen Einrichtungen sowohl der Universität als auch des Technologieparks stellt das Plangebiet im Sinne des Leitmotivs der Stadt der kurzen Wege einen prädestinierten Standort für Wohnungen für Studierende dar, welche darüber hinaus zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Infrastrukturen beitragen. Im Bebauungsplanverfahren spielte auch die Nähe zum Autobahnzubringer und den Sportanlagen der Universität Bremen im Hinblick auf den Immissionsschutz eine Rolle.

Städtebaulicher Entwurf (Quelle: GMD Architekten)
Visualisierung der neuen Bebauung (Quelle: GMD Architekten)
Auszug aus der Planzeichnung
Impression vom Neubau
Impression vom Neubau: Seitenraum