Auszug aus der Planzeichnung

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Herbergstraße“

Der für große Teile der Achimer Innenstadt geltende Bebauungsplan Nr. 40 wurde in dem rd. 0,9 ha großen Bereich zwischen Obernstraße, Achimer Brückenstraße entlang der Fußgängerzone und westlich des Marktplatzes geändert, um die Festsetzungen an zukunftsfähige Nutzungs- und Bebauungsstrukturen anzupassen und den Versorgungskern zu stärken. Der städtebauliche Entwurf sieht entsprechend der gewachsenen kleinteiligen Struktur des Achimer Zentrums eine Bebauung mit zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden vor. Die Erdgeschosse können jeweils durchgängig bebaut werden, um ein zeitgemäßes Flächenangebot bspw. für Einzelhandelsnutzungen zu schaffen. Aufgrund der klaren Orientierung an den bestehenden Parzellenstrukturen kann die Realisierung des städtebaulichen Konzepts in Bauabschnitten sehr flexibel erfolgen.

Mit dem Bebauungsplan werden im Geschäftszentrum belebte Erdgeschosszonen gesichert und die Nutzungsmöglichkeiten zu Vermeidung von Leerstand ausgeweitet. Gleichzeitig wird mit der Umsetzung des Bebauungskonzeptes eine hohe Wohnqualität sichergestellt.