Das Plangebiet umfasst den südlichen Teil der ehemaligen Bahnflächen des Neustädter Güterbahnhofes zwischen der Eisenbahnlinie Bremen-Oldenburg, der Oldenburger Straße und der Carl-Francke-Straße. Nachdem die Nutzung durch die Deutsche Bahn entfiel, wurde das Areal bis 2011 zuletzt durch einen Auto- und Schrotthandel genutzt. Im Anschluss fielen die Flächen brach. Die ursprünglichen Lagerhallen und asphaltierten Lagerbereiche wurden im Jahr 2020 abgerissen, so dass das Plangebiet, abgesehen von einem Schuppen, unbebaut ist.
Anlass der Planung ist die Revitalisierung einer innerstädtischen Brachfläche, die aufgrund ihrer Vorprägung bereits temporär gewerblich genutzt war. In der Stadt Bremen besteht ein Bedarf an mittelgroßen Gewerbeflächen, die in diesem Kontext realisiert und planungsrechtlich gesichert werden können. Gemäß des Gewerbeflächenentwicklungsplans 2020 für Bremen gilt es, insbesondere die Binnenentwicklung und Nachverdichtung von Gewerbeflächen voranzutreiben. Auch aufgrund der innenstadtnahen sowie verkehrsgünstigen Lage des Plangebietes an der Bundestraße B6 (Oldenburger Straße) und an der Autobahn BAB 281 bietet sich die Nachnutzung des ehemaligen Güterbahnhofs für eine gewerbliche Nutzung und somit zur Schaffung von Arbeitsplätzen an. Bedingt durch die hohen Verkehrslärmimmissionen der angrenzenden Straßen und Eisenbahnstrecke ist eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe nicht möglich. Das Gewerbegebiet soll daher überwiegend rein gewerblichen Nutzungen – wie z.B. Dienstleistungsunternehmen, produzierenden und verarbeitenden Betrieben oder Handwerkwerksbetrieben – vorbehalten sein. Aufgrund dieser Zielsetzung sowie der Lage des Plangebietes zwischen den zentralen Versorgungsbereichen der Neustadt (Pappelstraße) und in Woltmershausen (Woltmershauser Straße) sollen Einzelhandelsbetriebe als gewerbliche Nutzungen zum Schutz der bestehenden verbrauchernahen Versorgung nicht zugelassen werden.
Weitere städtebauliche Zielsetzungen:
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